Beschreibung
Der medial turn hat längst die Geistes- und Sozialwissenschaften erfasst: Alle Disziplinen sind im Begriff, sich mit dem Instrumentarium der Medientheorie als der „diensthabenden Fundamentaltheorie“ (Jochen Hörisch) vertraut zu machen. Alle Disziplinen? Nein – nicht alle.
Die Rechtswissenschaft hat von der Medientheorie bisher nicht sonderlich Kenntnis genommen. Medien kommen im Recht allenfalls als Gegenstand des Medienrechts vor. Die Aufmerksamkeit, welche die Kulturwissenschaft den Medien gewidmet hat, kann der Jurist nur schwer nachvollziehen – und warum auch: denn Radio, Film und Fernsehen spielen für das Recht und im Recht keine große Rolle.
Kent D. Lerch betrachtet die Jurisprudenz hier einmal von der mediologischen Seite und öffnet damit den Blick über den Buchdeckel des klassischen Gesetzbuches hinaus.
Die Rechtswissenschaft hat von der Medientheorie bisher nicht sonderlich Kenntnis genommen. Medien kommen im Recht allenfalls als Gegenstand des Medienrechts vor. Die Aufmerksamkeit, welche die Kulturwissenschaft den Medien gewidmet hat, kann der Jurist nur schwer nachvollziehen – und warum auch: denn Radio, Film und Fernsehen spielen für das Recht und im Recht keine große Rolle.
Kent D. Lerch betrachtet die Jurisprudenz hier einmal von der mediologischen Seite und öffnet damit den Blick über den Buchdeckel des klassischen Gesetzbuches hinaus.