Beschreibung
Nach dem Selbstverständnis der Jurisprudenz ist der Richter nicht mehr als der Mund des Gesetzes, welcher nur die Worte ausspricht, die im Gesetzbuch festgehalten sind. Was Recht und was rechtens ist, ist indes an das Medium der Sprache gebunden. Die Vorstellung, Recht lasse sich dem Gesetzbuch entnehmen, führt in die Irre, denn die Auslegung der Gesetze bedarf einer Vielzahl von Akzentuierungen, Verknüpfungen und Verschiebungen nicht nur eines, sondern vieler Texte. Das Gesetz ist kein in Stein gehauenes, in sich ruhendes Werk, sondern ein Hypertext, dessen Sinn sich erst im Verfahren erschließt. Beide Parteien haben das Gesetz verstanden – nur in gegensätzlicher Weise. Ständig schaffen sie neue Texte, welche Legitimität und Autorität der Rechtsprechung stützen oder in Frage stellen können; ständig liegen die Lesarten des Rechts im Verfahren miteinander im Wettstreit, werden fortgeschrieben und gestärkt oder heruntergespielt und geschwächt. Eine Sicht auf das Verfahren, welche diese andauernden Umschreibungen des Rechts vernachlässigt, verschleiert die Komplexität der Mechanismen der Rechtsprechung, für deren genauere Beschreibung ein medienreflexives Rechtsverständnis erforderlich ist. Erst eine Medientheorie des Rechts kann zeigen, dass die Formen und Inhalte des Rechts konstitutiv mit den Medien der Rechtskommunikation verknüpft sind.
INHALTSVERZEICHNIS:
Vorwort
Inhalt
Literatur
Lesarten des Rechts
Grenzgänge zwischen Sprache und Jurisprudenz
Audiatur et altera pars
Argumentieren, Begründen und Entscheiden
im Streit ums Recht
Irrungen und Wirrungen
Verständlichkeit, Missverständlichkeit
und Unverständlichkeit des Rechts
Gesetze als Gemeingut aller
Der Traum vom verständlichen Gesetz
Verständlichkeit als Pflicht?
Zur Intransparenz des Transparenzgebots
Weltverbesserungsmaßnahmen
Von der Verständlichkeit des Rechts
und den Grenzen der Rechtslinguistik
Justitia im Bett des Prokrustes
Sinn und Unsinn linguistischer Analysen
von Rechtstexten
Kommunikation im Recht
Strukturen, Formen und Medien
des juristischen Diskurses
Performanz
Die Kunst, Recht geschehen zu lassen
Nachweise